Pflegeberatung Eisenach: Pflegegrad, Antrag und Pflegereform | VEGAcare

Pflegegrad? Pflegereform? Wir sortieren das.

So unterstützen wir Sie
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in vier Schritten: telefonische Einschätzung, Termin vor Ort, Antragstellung bei der Pflegekasse sowie Vorbereitung auf die Begutachtung und Umsetzung der Pflege.

Das kann verloren gehen, wenn Sie warten

Pflegegeld: 347 bis 990 € im Monat (Pflegegrad 2 bis 5). Es gibt erst ab dem Tag des Antrags.
Entlastungsbetrag: bis zu 131 € im Monat. Nicht genutzte Beträge verfallen nach einer Frist.
Pflichtberatung: Wer Pflegegeld bekommt und sie nicht nachweist, dem kann die Pflegekasse das Geld kürzen oder streichen.

Pflegereform: Was gilt, was ist geplant?
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin gilt das heutige Recht. Stand: Oktober 2026.

Kontakt: 03691 / 7593673 · info@vegacare-pflege.de · Ernst-Thälmann-Str. 94, 99817 Eisenach
Beträge nach SGB XI, Stand Oktober 2026. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse.

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