Als Pflegedienstleitung erlebe ich täglich, wie wichtig verlässliche Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind. Deshalb möchte ich Sie frühzeitig informieren: Nach dem aktuellen Entwurf der Pflegereform (Pflegeneuordnungsgesetz) ändert sich ab 2027 einiges bei den Leistungen der Pflegeversicherung.
Hinweis: Es handelt sich um den Kabinettsentwurf vom 30.09.2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Wir halten Sie über Änderungen auf dem Laufenden.
Was nach aktuellem Planungsstand entfällt
Entlastungsbetrag von 131 € monatlich: An seine Stelle soll ein Sozialraumbudget treten. Es kann nur bei anerkannten Angeboten und in der Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden, nicht mehr bei Pflegediensten. Für Pflegegrad 1 ist es nicht vorgesehen.
Budget für Pflegehilfsmittel von 42 € monatlich: Es entfällt ersatzlos und soll künftig aus dem Pflegegeld finanziert werden.
Besonders betroffen: Pflegegrad 1
Wer Pflegegrad 1 hat, könnte ab 2027 kaum noch Leistungen abrufen. Bei den höheren Pflegegraden sind dagegen Erhöhungen bei Pflegegeld und Sachleistungsbudget vorgesehen. Sie sollen den Wegfall teilweise ausgleichen.
Höherstufung wird schwieriger
Ab 2027 sollen die Punktschwellen für die Pflegegrade steigen:
Pflegegrad Bisher Neu
Pflegegrad 1 12,5 Punkte 15 Punkte
Pflegegrad 2 27 Punkte 30 Punkte
Pflegegrad 3 47,5 Punkte 50 Punkte
Für bestehende Pflegegrade ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Höherstufungsanträge sollen ab 2027 aber nach dem neuen Recht geprüft werden.
Unser Angebot: Pflegegrad gemeinsam prüfen
Wenn sich Ihr Zustand seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat, lohnt sich ein Blick auf Ihren Pflegegrad, am besten noch in diesem Jahr. So gehen wir vor:
Telefonische Ersteinschätzung: Wir gehen gemeinsam den Pflegegradrechner durch und schätzen ein, ob eine Höherstufung sinnvoll ist.
Antragstellung: Wenn es passt, unterstützen wir Sie beim Antrag.
Vorbereitung: Wir bereiten Sie auf den Begutachtungstermin vor.
Begleitung: Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Termin.
Für die Ersteinschätzung halten Sie bitte bereit: aktuelle Diagnosen, Veränderungen seit der letzten Begutachtung, das letzte MD-Gutachten und den aktuellen Pflegegrad-Bescheid.
Wichtig bei Pflegebox
Wenn Sie eine Pflegebox beziehen, die automatisch jeden Monat geliefert wird, prüfen Sie bitte mit Ihrem Lieferanten oder Ihrer Pflegekasse, ob durch den Wegfall des separaten Budgets künftig private Kosten für Sie anfallen.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sprechen Sie uns an, bevor die neuen Regeln gelten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
📞 03691 7593673
Ihre Pflegedienstleitung und das Team von VEGAcare in Eisenach
